19. Januar 2015
Neue Veränderungen des MOBILI-PASS in Frankreich
Zur Förderung der geografischen Mobilität von Mitarbeitern können im Rahmen des MOBILI-PASS Subventionen beantragt werden für Relocation-Dienstleistungen. Die Förderbegingungen werden sich gegen Ende des ersten Quartals 2015 wiederholt ändern.
In allen Zonen werden Senkungen von ca. 15% der Förderhöchstgrenzen erwartet.
Die neuen Regelungen treten voraussichtlich Ende des ersten Trimesters in Kraft. Bis dahin gelten die aktuellen Förderbedingungen.
Es wird empfohlen, Förderanträge vor Ende März einzureichen.